AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4d50a023-8d44-42d1-a246-75f690ef0ad1) · Abgerufen am 17.10.2026 23:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-24854-2025/

Zeppelinstraße Lernort Zeppelinfeld 1_2_113.7 Natursteinarbeiten Seitenflügel Ost + Obere Galerie

Notice-ID: ted-24854-2025 · Procedure-ID: 631089a2-a8c3-4b19-a2f5-19efb43384bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
19.12.2024
Frist (Submission)
28.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262511 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zeppelinfeld (Maße ca. 360m x 360m) und Zeppelintribüne (Länge ca. 360m) bauliche Anlage aus den 1930er Jahren, Einzeldenkmal und Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagesgeländes. Bauliche Instandsetzung und Einrichtung einer Ausstellung Inhalt: Instandsetzung einer ca. 1700m2 Natursteinfassade aus Kalkstein bestehend aus Musterflächen, baubegleitende Untersuchungen, Reinigung, Sicherung von Rissen und Schalen, Ergänzungen (Beton), Fugensanierung, Steinaustausch (Beton), Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Dokumentation

Vertragslaufzeit

Beginn
14.04.2025
Ende
30.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).