AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tunnel Freiburg-Ost (Kappler und Schützenallee), Nachrüstung Betriebstechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 43, Freiburg im Breisgau
- Veröffentlicht
- 23.04.2024
- Frist (Submission)
- 11.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg im Zuge der B 31 die Instandsetzung der Tunnelanlagen Freiburg-Ost (Schützenalleetunnel und Kappler Tunnel). Der Schützenalleetunnel (SAT) einschl. Lärmschutzgalerie West sowie der Kappler Tunnel (KAT) einschl. Lärmschutzgalerie Ost im Zuge der B 31 wurden im Jahr 2002 erstmals in Betrieb genommen. Die Tunnel entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Richtlinien (RE-ING). Daher müssen die Tunnel sicherheitstechnisch nachgerüstet und die Betriebstechnik altersbedingt fast vollständig erneuert werden. Neben der betriebstechnischen Tunnelnachrüstung werden die Tunnelbauwerke instandgesetzt (bauliche Erhaltung der Tunnelbauwerke). Die weitere Planung für die Erneuerung der Tunnelbetriebstechnik erfolgt grundsätzlich auf Basis der aktuell gültigen Richtlinie RE-ING, sowie der bauseitigen Vorplanung Betriebstechnische Ausstattung (LPH 2), der bauseitigen baulichen Erhaltungsplanung und der -bauseitigen Verkehrsplanung für die bauzeitlichen Verkehrsführungen. Die Tunnel werden im Regelbetrieb im Richtungsverkehr betrieben. Zur Vermeidung von Stauereignissen in den Tunneln in Fahrtrichtung Freiburg wird seit Mitte 2021 eine temporäre Pförtneranlage am Kappler Knoten betrieben. Das zukünftige Verkehrskonzept sieht vor, die Tunnel für Stau auszulegen. Dies soll durch eine Verdichtung der Fluchtwegabstände ermöglicht werden. Die Planungsgrundlagen hierfür (Sicherheitsbewertungen, Sicherheitsgutachten und bauliche Umsetzung) liegen bereits vor und werden für die weitere Planung bauseits zur Verfügung gestellt. Für die Erneuerung der Tunnelbetriebstechnik muss u. a. eine temporäre Gegenverkehrsführung berück-sichtigt werden. In der bauseitigen Vorplanung (LPH 2) wurden erste Variantenuntersuchungen erstellt. In den weiteren Planungsschritten ist die tiefgreifende Analyse und Festlegung der geeignetsten Bauphasen notwendig. Diese muss alle anstehenden Arbeiten berücksichtigen, insbesondere zu der Erneuerung der Betriebstechnik, die Anbindung der neuen Anlagen an die Bestandsanlagen und die parallel laufenden Maßnahmen der baulichen Erhaltung (Rohbausanierung) für die zu planenden Bauphasen. Gegebenenfalls wer-den Sonderausstattungen für einzelne Bauphasen in die zu erneuernde betriebstechnische Ausstattung übernommen und belassen. Für die Planung ist von einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 37'000 Kfz/24 h auszugehen. Der Lkw-Anteil beträgt ca. 13.0 % . Die Tunnel besitzen jeweils zwei Röhren und werden im Richtungsverkehr mit zwei Fahrstreifen pro Röhre befahren. Die betriebs- und verkehrstechnischen Einrichtungen der Tunnel werden von der Betriebsstation (BST) in der Südröhre des Schützenalleetunnels versorgt. Die BST befindet sich im Bereich der ersten Pannenbucht in Fahrtrichtung Kirchzarten und versorgt zwei Unterstationen (UST 1 und 2). Diese wurden in den ersten beiden Pannenbuchten der Nordröhre des Kappler Tunnels in Fahrtrichtung Freiburg angeordnet. Die Nordröhre besteht aus einer geschlossenen Tunnelstrecke mit einer Länge von 887,5 m und einer im Osten angrenzenden, vorgelagerten 237,6 m langen Lärmschutzgaleriestrecke. Die Lärmschutzgaleriestrecke ist einseitig in Richtung Südröhre hin offen. Die Länge der Südröhre beträgt 802,9 m. Aufgrund der unterschiedlichen Länge und der bautechnischen Realisierung haben die angrenzenden Portale einen geometrischen Versatz zueinander (ca.37m). In beiden Röhren befindet sich eine einseitig angeordnete Pannenbucht. Der Abstand vom Einfahrtsportal der Südröhre zur Pannenbucht beträgt 538 m und befindet sich in Höhe der Betriebsstation (BST). Der Abstand vom Einfahrtsportal der Nordröhre zur Pannenbucht beträgt genau so 538 m. Der Längsneigungsverlauf beider Tunnelröhren ist mit unterschiedlichen Steigungsabschnitten kontinuierlich von West nach Ost steigend. Die mittlere Steigung in der Südröhre beträgt rund 1,1 % in Richtung Ost. Das mittlere Gefälle der Nordröhre beträgt rund 1,14 % in Richtung West. Der Tunnel besitzt einen Rechteckquerschnitt mit einer Querschnittsfläche von rund 47,3 m². Die Tunnelhöhe liegt bei rund 4,80 m und die Breite bei 9,85 m. Die Nordröhre ist 1.271 m lang und besteht aus einer geschlossenen Tunnelstrecke mit einer im Westen angrenzenden, vorgelagerten 594 m langen Lärmschutzgaleriestrecke. Die Lärmschutzgaleriestrecke ist einseitig in Richtung Südröhre hin geöffnet. Die Länge der Südröhre beträgt 1.203m. In der Nordröhre befinden sich drei und in der Südröhre zwei einseitig angeordnete Pannenbuchten. in den ersten beiden Pannenbuchten der Nordröhre des Kappler Tunnels befinden sich die Unterstation 1 und 2 (UST 1 und UST 2). Eine weitere, dritte einseitig angeordnete Pannenbucht ist dem Einfahrtsportal der Südröhre in einem Abstand von rund 120 m vorgelagert. Der Längsneigungsverlauf beider Tunnelröhren ist mit unterschiedlichen Steigungsabschnitten kontinuierlich steigend von West nach Ost. Der Tunnel besitzt einen Rechteckquerschnitt mit einer Querschnittsfläche von rund 47,30 m². Die Tunnelhöhe liegt bei rund 4,80 m und die Breite bei 9,85 m. Der Planungsumfang für die Erneuerung der betriebstechnischen Ausstattung des Schützenalleetunnels und des Kappler Tunnels einschließlich der Lärmschutzgaleriebereiche umfasst folgende Anlagengruppen (AG 1, 3, 4, 5 und 8). Die weitere Planung erfolgt auf Basis der bauseitigen Vorplanung (LPH 2 siehe 3. Randbedingungen und Zwangspunkte), der bauseitigen Entwurfsplanung für die Anlagengruppen 3 Tunnellüftung und den Unterlagen für die Bestandsanlage. Die zu planenden Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI werden im Leistungsbild der jeweiligen Anlagengruppe (siehe B. Beschreibung der Grundleistungen) konkretisiert. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.