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VMware/Omnissa - Rahmenvereinbarung für Hochschulen/Universitäten
PSITA eG - Public Sector IT Alliance · Wiesbaden · Hessen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an evoila GmbH →9 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
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Beschreibung
Die PSITA eG - Public Sector IT Alliance schreibt diese Handelspartner-Rahmenvereinbarung im eigenen Namen als Rahmenvertragshalter für die bezeichneten Mitglieder aus, mit dem Ziel, diesen als abrufberechtigte Mitglieder den Bezug von Softwarelizenzen VMware (Los 1) und Omnissa (Los 2) unter einem License Agreement (LA) mit den jeweils dazugehörigen Dienstleistungen zu ermöglichen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für Softwarelizenzen der Marken VMware und Omnissa.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für VMware und Los 2 für Omnissa.
- Die genauen Mengen und Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Es werden Rahmenvereinbarungen für den Bezug von Softwarelizenzen der Marken VMware und Omnissa für Hochschulen und Universitäten ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
8 Veröffentlichungen
- 30.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 06.05.2025 Verlängerung der Angebotsfrist.
- 16.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 29.04.2025 Verlängerung der Angebotsfrist. aktuell
- 14.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 25.03.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.04.2025 Aktualisierte Vergabeunterlagen (Version 2).
- Frist 22.04.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) evoila GmbH · SoftwareONE Deutschland GmbH2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 165 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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