AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHB5A3J/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 16:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-250632-2025/

Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Metallbau-/ Verglasungsarbeiten

Notice-ID: ted-250632-2025 · Procedure-ID: 12dcdb4e-720f-427c-9950-2ae62b3e139d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Flensburg - Zentrale Vergabestelle, Flensburg
Veröffentlicht
16.04.2025
Frist (Submission)
20.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Az. 99/2025 Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Metallbau-/ Verglasungsarbeiten: Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche: - Metallbauarbeiten gem. DIN 18360. - Verglasungsarbeiten DIN 18361. Alu-Fensterelemente, 23 Fensteranlagen. Alu-Fassadenelement als Pfosten-Riegel-Fassade mit 2 Eingangstüren und 6 Einsatz Dreh- bzw. Kippflügelelementen, mit innerer Ganzglas-Windfanganlage mit 2 Einsatztüren. Automatischer Drehtürantrieb für 2 Türanlagen. Alu-Lichtdachkonstruktion mit 18 RWA Dachklappen und RWA-Zentrale. Sonnenschutzanlagen: Raffestoreanlagen für 23 Fensterelemente, 6 Senkrechtmarkisen im Bereich der Fassadenelemente.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
06.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).