AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f87b9945-a6a7-4178-b209-5bfdcde5ebc0) · Abgerufen am 17.09.2026 19:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-251328-2025/

Schulverpflegung

Notice-ID: ted-251328-2025 · Procedure-ID: f87b9945-a6a7-4178-b209-5bfdcde5ebc0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwabach, Schwabach
Veröffentlicht
20.03.2025
Frist (Submission)
29.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es handelt sich um geschätzte Werte, da die Bestellmengen täglich variieren können. Ein Anspruch zur Ausschöpfung des vollen Anspruchs dieser Mengen gegenüber dem AN ist hierbei demnach auszuschließen. Der AN hat Personal mit guten Deutschkenntnissen zu stellen und hinsichtlich der sachgemäßen Anlieferung, Lagerung, Weiterverarbeitung und der Ausgabe der Essen einzuweisen. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die jeweils für das Angebot von Speisen in Schulen gelten, müssen durch den AN gewährleistet werden. Die ausschließliche Verantwortung im lebensmittelrechtlichen Sinne trägt der AN. Die Information über Änderungen von gesetzlichen Vorgaben hat der Betreiber einzuholen und Änderungen sind laufend bei der Produktion umzusetzen. Die Durchführung von Hygieneschulungen sind vom AN für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein Bestell- und Bezahlsystem ist von dem AN zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Lose 1 – 3 an vier, für Los 4 an 5 Verpflegungstagen je Woche (Montag – Donnerstag/-Freitag) eine warme Mittagsverpflegung zu liefern, auszugeben und abzurechnen. — Es handelt sich um geschätzte Werte, da die Bestellmengen täglich variieren können. Ein Anspruch zur Ausschöpfung des vollen Anspruchs dieser Mengen gegenüber dem AN ist hierbei demnach auszuschließen. Der AN hat Personal mit guten Deutschkenntnissen zu stellen und hinsichtlich der sachgemäßen Anlieferung, Lagerung, Weiterverarbeitung und der Ausgabe der Essen einzuweisen. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die jeweils für das Angebot von Speisen in Schulen gelten, müssen durch den AN gewährleistet werden. Die ausschließliche Verantwortung im lebensmittelrechtlichen Sinne trägt der AN. Die Information über Änderungen von gesetzlichen Vorgaben hat der Betreiber einzuholen und Änderungen sind laufend bei der Produktion umzusetzen. Die Durchführung von Hygieneschulungen sind vom AN für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein Bestell- und Bezahlsystem ist von dem AN zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Lose 1 – 3 an vier, für Los 4 an 5 Verpflegungstagen je Woche (Montag – Donnerstag/-Freitag) eine warme Mittagsverpflegung zu liefern, auszugeben und abzurechnen. — Es handelt sich um geschätzte Werte, da die Bestellmengen täglich variieren können. Ein Anspruch zur Ausschöpfung des vollen Anspruchs dieser Mengen gegenüber dem AN ist hierbei demnach auszuschließen. Der AN hat Personal mit guten Deutschkenntnissen zu stellen und hinsichtlich der sachgemäßen Anlieferung, Lagerung, Weiterverarbeitung und der Ausgabe der Essen einzuweisen. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die jeweils für das Angebot von Speisen in Schulen gelten, müssen durch den AN gewährleistet werden. Die ausschließliche Verantwortung im lebensmittelrechtlichen Sinne trägt der AN. Die Information über Änderungen von gesetzlichen Vorgaben hat der Betreiber einzuholen und Änderungen sind laufend bei der Produktion umzusetzen. Die Durchführung von Hygieneschulungen sind vom AN für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein Bestell- und Bezahlsystem ist von dem AN zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Lose 1 – 3 an vier, für Los 4 an 5 Verpflegungstagen je Woche (Montag – Donnerstag/-Freitag) eine warme Mittagsverpflegung zu liefern, auszugeben und abzurechnen. — Es handelt sich um geschätzte Werte, da die Bestellmengen täglich variieren können. Ein Anspruch zur Ausschöpfung des vollen Anspruchs dieser Mengen gegenüber dem AN ist hierbei demnach auszuschließen. Der AN hat Personal mit guten Deutschkenntnissen zu stellen und hinsichtlich der sachgemäßen Anlieferung, Lagerung, Weiterverarbeitung und der Ausgabe der Essen einzuweisen. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorgaben, die jeweils für das Angebot von Speisen in Schulen gelten, müssen durch den AN gewährleistet werden. Die ausschließliche Verantwortung im lebensmittelrechtlichen Sinne trägt der AN. Die Information über Änderungen von gesetzlichen Vorgaben hat der Betreiber einzuholen und Änderungen sind laufend bei der Produktion umzusetzen. Die Durchführung von Hygieneschulungen sind vom AN für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein Bestell- und Bezahlsystem ist von dem AN zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Lose 1 – 3 an vier, für Los 4 an 5 Verpflegungstagen je Woche (Montag – Donnerstag/-Freitag) eine warme Mittagsverpflegung zu liefern, auszugeben und abzurechnen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
01.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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