AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E12485118) · Abgerufen am 02.08.2026 11:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-251668-2024/

Gemeinde Löcknitz - Fassadenarbeiten - Ersatzneubau Regionale Schule Löcknitz

Notice-ID: ted-251668-2024 · Procedure-ID: c9a1e87e-9e58-4ce6-9abf-6f34a576277e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Löcknitz vertreten durch Amt Löcknitz-Penkun, Löcknitz
Veröffentlicht
30.03.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.165.227 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Löcknitz schreibt mit diesem Verfahren die Fassadenarbeiten für den Ersatzneubau der Regionalen Schule aus. Folgende Leistungen sollen erbracht werden (grobe Übersicht): • Ca. 1980 m² Holzrahmenbau-Wände • Ca. 41 Fensterkonstruktionen mit einer Fläche von ca. 690 m² Komplettfenstern in Holz-Alukonstruktion • Ca. 12 Außentüren in Holz-Alukonstruktion • Ca. 580 m² PR-Fassade in Holz-Alukonstruktion • Ca. 1750 m² Holzschalung – Lärche Nähere Informationen zum Leistungsumfang erhalten Sie in den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.05.2024
Ende
13.09.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. , Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).