AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 10:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-252083-2024/

Deutschland – Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer – Durchführung des Schülerspezialverkehrs

Notice-ID: ted-252083-2024 · Procedure-ID: 6dcf6dc5-3311-4fe8-bade-371ef6621c63

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen
Veröffentlicht
29.04.2024
Frist (Submission)
27.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60172000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Für Los 1 Vorst und den Außenbereich Vorst zu den Tönisvorster Schulen sind montags bis freitags ca. 259 Schüler*innen zu befördern. Es werden rd. 190 Beförderungstage pro Schuljahr zugrunde gelegt. Die einzelnen Beförderungsstrecken müssen teilweise auf Wirtschaftswegen zurückgelegt werden. — Für Los 2 Anrath-Forstwald-St.Tönis Außenbereich zu den Tönisvorster Schulen sind montags bis freitags ca. 171 Schüler*innen zu befördern. Es werden rd. 190 Beförderungstage pro Schuljahr zugrunde gelegt. Die einzelnen Beförderungsstrecken müssen teilweise auf Wirtschaftswegen zurückgelegt werden. — Für Los 3 Sport und Kirchenfahrten sowie Schwimmfahrten sind montags bis freitags Schüler*innen zu befördern. Diese teilen sich wie folgt auf: - Bei den Sport- und Kirchenfahrten sind dienstags, donnerstags und freitags pro Fahrt bis zu ca. 60 Schüler*innen zu befördern. Jährlich ist von ca. 500 Fahrten auszugehen. - Bei den Schwimmfahrten sind montags, dienstags, mittwochs und freitags pro Fahrt ca. 30 Schüler*innen zu befördern. Jährlich ist von ca. 800 Fahrten auszugehen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).