AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – GÜ Rhinstraße – NT6
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
- Veröffentlicht
- 29.04.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirtschaftlichen, betrieblichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die Optimierung des Gebäudes, nach abgeschlossenem GÜ-Verfahren. Die Wärmerückgewinnung aus der Grauwasseranlage in Verbindung mit Wärmepumpen stellt eine Grundvoraussetzung für die während der Projektplanung neu aufgesetzte BEG40 EE-Förderung dar (EV9). EV33 steigert die Effizienz dieser Wärmerückgewinnung weiter. Durch die beiden vorgenannten Maßnahmen wird der Gebäudebetrieb wirtschaftlicher und klima-freundlicher. EV10B resultiert aus dem Vertrag und trägt dem abtransportierten belasteten Erdmaterial Rechnung. Das Baugrundrisiko liegt immer beim Bauherrn. Die EVs 18, 36, 11A und 41 resultieren aus Nachschärfungen an das Anforderungsprofil der Gewerbemieter, die bei Auftragsvergabe noch nicht bekannt waren. Durch die EVs 15B und 15C wird der Einsatz einer elektronischen Schließanlage geregelt. Dadurch soll im Verlustfall von Schlüsseln die Sicherheit der BewohnerInnen erhöht werden. Ein Elektronischer Schlüssel kann bei Verlust deaktiviert werden. Des Weiteren soll durch die Elektronische Schließanlage die Zugänglichkeit der Gemeinschaftsräume geregelt werden können. EV 35 und 39 beinhalten die Vergrößerung der Briefkastenanlage bei Auftragsvergabe wurde ein Briefkasten pro Apartment geplant. Laut Gesetz wird jedoch ein Briefkasten pro Bewohner benötigt. Die zusätzlichen Briefkästen entsprechen in Ihrer Anzahl der Anzahl der Doppelapartments. EV 37 resultiert aus einer notwendigen Planprüfung, -überarbeitung und -weiterentwicklung für die Möblierung der Gemeinschaftsräume. Der ursprüngliche Planer war vom Bauherren beauftragt. Dem GÜ entstand ein Mehraufwand bei der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung des Bauherrenseitigen Planers. Zusammenfassend sind die vorgesehene Erweiterung an das ausführende Unternehmen so-wohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen und betrieblichen Gründen die empfohlene Vorgehensweise, da dies nicht nur die Effizienz der Baumaßnahmen sicherstellt, sondern auch die langfristige Werthaltigkeit und Vermietbarkeit des Gebäudes verbessert, sowie die Betriebskosten erheblich senken. Begründung, warum ein Wechsel des Lieferanten nicht möglich ist: 1. Die Technische Gebäudeausstattung (Ver- und Entsorgungsleitungen) werden mit einem hohen Vorfertigungsgrad als fester Bestandteil innerhalb der Module vorgefertigt und durch spezielle Kopplungselemente miteinander verbunden. Daher ist hier eine systemfremde Erweiterung nicht wirtschaftlich darstellbar. 2. Würden wir, ungeachtet des Wirtschaftlichkeitsgebots, die Erweiterungen an ein Drittunter-nehmen vergeben, wäre zusätzlich mit einem erheblichen Abstimmungsaufwand der unter-schiedlichen Konstruktionsarten zu rechnen. Die Module des bereits beauftragten Unternehmens müssten umgeplant werden. Zusätzlichen konstruktiven Anforderungen aus tragwerksplanerischer Sicht wären zu berücksichtigen. Erheblichen Zeitverzüge in der Planung und Ausführung würden entstehen, die wiederum zu hohen zusätzlichen Kosten führen (zusätzliche Planungsläufe, spezifisch veränderte Konstruktionen, Bauzeitverlängerung, Bau-preisanpassungen). 3. Das haustechnische System ist komplex, verglichen mit einer herkömmlichen Bauweise nach GEG. Die Integration eines neuen Lieferanten in das bestehende GÜ-Modell würde diverse weitere Schnittstellen an kritischen Schnittstellen bedeuten. Insbesondere angesichts des Haustechnischen Gesamtsystems hätte dies Qualitätseinbußen und Terminverzüge zur Folge. 4. Die vorgesehenen Erweiterungen des Auftrags beeinflussen den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Der Kernzweck und die wesentlichen Merkmale des Auftrags bleiben unverändert, trotz der Anpassungen.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 29.04.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 09.05.2024 — abgelaufen