AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
HBF, P7 Zugangsgebäude Lindenhofplatz - Pfosten-Riegel-Fassade (PR-Fassade) und Stahltüren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH, Manheim
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Frist (Submission)
- 27.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45443000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Baukörper befinden sich drei Gewerbeeinheiten. Die Zugangsbereiche werden mit Zugangselementen ausgestattet, die eine Fluchtwegfunktion aufweisen. Ergänzend kommen in ausgewählten Teilbereichen Faltschiebeelemente zum Einsatz. Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich ein Technikbereich und ein Personalbereich, die durch Türanlagen erschlossen werden. Sämtliche Türen sind als Stahltüren mit Stahlzargen vorgesehen, welche Anforderungen an Stabilität, Sicherheit und Brandschutz haben. Gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept werden diverse Bereiche durch entsprechende Brand- und Rauchschutzabschlüsse gesichert. Die Türen verfügen über eine Fluchtwegzulassung und sind standardmäßig mit Obentürschließern, teilweise zusätzlich mit elektrischen Türantrieben ausgestattet. Die Fassadenfläche der Pfosten-Riegel-Fassade (PR-Fassade) beträgt ca. 165m2 und beinhaltet folgende Elemente: - 3 Glasschiebetüren - 1 Glasdrehtür - 1 Faltschiebeelement - 8 elektrische Kippflügel - Festverglasungen mit Absturzsicherung und Paneel-Füllungen Die Gesamtanzahl der vorgesehenen Stahltüren beträgt 18 Stück, davon: - 11 x T30-Brandschutztüren - 1 x T90-Brandschutztür - 6 x Mehrzwecktüren - 1 x Tür mit elektrischem Antrieb
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 09.07.2025
- Ende
- 26.09.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.