AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5e497656-b5c3-4389-af67-1aeb4a564a85) · Abgerufen am 03.08.2026 11:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-253933-2024/

Stromausschreibung 2025/2026 Stadt Preetz

Notice-ID: ted-253933-2024 · Procedure-ID: 1d1561c1-8f02-463f-9655-de19cc132b22

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Preetz vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Preetz
Veröffentlicht
26.04.2024
Frist (Submission)
28.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Preetz, Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026, Liefermenge: ca. 949.919 kWh/Jahr — Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land, Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026, Liefermenge: ca. 1.170.317 kWh/Jahr — Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Starßenbeleuchtung der Stadt Preetz, Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026, Liefermenge: ca. 407.855 kWh/Jahr

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).