AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung Stromlieferung Kreis Warendorf und Kommunen 2025 ff.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Warendorf - Der Landrat, Warendorf
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
- Frist (Submission)
- 27.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 4.323.900 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ca. 13 Sondervertragsabnahmestellen, ca. 198 Tarifabnahmestellen, ca. 42 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen; Ökostrom mit 30 % Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen. Feste Laufzeit 3 Jahre, einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 2 Jahre. — Ca. 13 Sondervertragsabnahmestellen, ca. 198 Tarifabnahmestellen, ca. 42 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen; Ökostrom mit 30 % Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen. Feste Laufzeit 3 Jahre, einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 2 Jahre. — Ca. 13 Sondervertragsabnahmestellen, ca. 198 Tarifabnahmestellen, ca. 42 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen; Ökostrom mit 30 % Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen. Feste Laufzeit 3 Jahre, einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 2 Jahre.
Lose
3 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 2 — Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
- Geschätzter Wert
- 2.657.757 €
Los 3 — Tarifabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
- Geschätzter Wert
- 1.474.032 €
Los 4 — Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
- Geschätzter Wert
- 192.062 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.