AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 00:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-254238-2024/

Ausschreibung Stromlieferung Kreis Warendorf und Kommunen 2025 ff.

Notice-ID: ted-254238-2024 · Procedure-ID: 415d10f1-3f14-4f83-900d-de4d4e86331b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Warendorf - Der Landrat, Warendorf
Veröffentlicht
26.04.2024
Frist (Submission)
27.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
4.323.900 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Stromlieferung für die Abnahmestellen des Kreises Warendorf und der Kommunen Sassenberg, Everswinkel und Beelen für die Jahre 2025-2027.

Lose

3 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote

Geschätzter Wert
2.657.757 €

Los 3 — Tarifabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote

Geschätzter Wert
1.474.032 €

Los 4 — Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote

Geschätzter Wert
192.062 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).