AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Rümmelsheim, Los 2: Fachplanungsleistungen TGA HLS, Leistungsphasen 1-9
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Langenlonsheim
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
- Frist (Submission)
- 29.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Grundschule Rümmelsheim ist eine 1-zügige Grundschule in Massivbauweise Baujahr 1965. Sie wird als Ganztagsschule bis 16:00 Uhr betrieben und soll durch einen zweigeschossigen Anbau um 6 Klassenräume nebst Nebenräumen erweitert werden, teilweise in Holzmodulbauweise. Die Umbaumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb. Sie ist so zu gestalten, dass der Unterrichtsbetrieb möglichst wenig gestört wird und der Anschluss an den Altbau mit möglichst geringen Beeinträchtigungen erfolgt. Eine Vorstudie ist bereits erstellt, eine Genehmigungsplanung ist in Bearbeitung. Ausgeschrieben werden alle für die Erweiterung der Grundschule Rümmelsheim erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Fachplanung HLS, § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Ergänzend wird eine Betrachtung des Altbaus hinsichtlich einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Sinne einer Vorstudie beauftragt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2024
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.