AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Leistungen zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Frist (Submission)
- 12.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ beabsichtigt, die bisher angewandte Einheitsgebühr für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser durch eine gesplittete Abwassergebühr zu ersetzen. Dazu sind die befestigten/versiegelten Flächen, auf denen Niederschlagswasser anfällt und in die öffentliche Abwassereinrichtung des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ eingeleitet wird, zu erfassen. Die Erfassung der befestigten/versiegelten und unbefestigten/unversiegelten Flächen soll durch eine stereoskopische Auswertung von zu erstellenden Luftbilddaten erfolgen. Dazu ist eine Befliegung der relevanten Flächen des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ und die Herstellung von sog. True-Orthophotos vorzusehen. Außerdem ist ein sog. Versiegelungskataster unter Verwendung eines Geografischen Informationssystems - im Folgenden: GIS - zu erstellen. Für das sog. Versiegelungskataster sollen im GIS passende Geometrien für die jeweils befestigten/versiegelten und unbefestigten/unversiegelten Flächen gezeichnet werden. Der Auftragnehmer hat die von ihm gewonnenen Flächengeometrien dergestalt aufzubereiten, dass sie uneingeschränkt für ein luftbildgestütztes Selbstauskunftsverfahren zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren verwendet werden können. Für die Übernahme der ALKIS-, der Grundstücks- und der Eigentümerdaten sowie der Bestandsdaten der öffentlichen Abwassereinrichtung des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ ist seitens des Auftragnehmers eine Datenbank aufzubauen. Durch den Auftragnehmer sind Selbstauskunftsunterlagen für die gemäß ALKIS bebauten Grundstücke zu erstellen. Die Grundstückseigentümer werden vor Beginn des Selbstauskunftsverfahrens hierüber durch den Auftragnehmer über die regionalen Medien und die Internetpräsenz des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ informiert. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Verfahren in Ausschuss- und Ratssitzungen der Verbandmitglieder des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ vorzustellen. Zur positiven Darstellung des Selbstauskunftsverfahrens in der Öffentlichkeit ist seitens des Auftragnehmers ein Vorschlag für eine Presse- bzw. Internetveröffentlichung zu unterbreiten. Während des Selbstauskunftsverfahrens ist durch den Auftragnehmer eine kostenlose telefonische Beratung bzw. Hilfestellung beim Ausfüllen der Selbstauskunftsbögen zu gewährleisten. Außerdem wird der Auftragnehmer eine kostenlose persönliche Beratung bzw. Hilfestellung beim Aus-füllen der Selbstauskunftsbögen sicherstellen; der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ wird hierfür unentgeltlich Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die durch den Auftragnehmer abzudeckenden Beratungs- und Öffnungszeiten werden durch den Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ vorgegeben. Während des Selbstauskunftsverfahrens wird durch den Auftragnehmer für die betroffenen Grundstückseigentümer eine telefonische Hotline bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass Fragen der Grundstückseigentümer, insbesondere zur Flächenerhebung, zum Umgang mit dem Selbstauskunftsbogen und zur gebührenmindernden Berücksichtigung bestimmter Teilflächen, sachlich richtig beantwortet werden. Die zurückgesandten Selbstauskunftsbögen sind vom Auftragnehmer auf Plausibilität zu prüfen und in die Datenbank einzuarbeiten. Bei unvollständigen und/oder unklaren Angaben hat der Auftragnehmer beim betroffenen Grundstückseigentümer nachzufragen, sei es telefonisch oder textlich, und den Sachverhalt aufzuklären, soweit dies möglich ist. Bei Vorgängen, die eine Klärung vor Ort erfordern, erfolgt ei-ne Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“. Die erforderlichen Unterlagen sind durch den Auftragnehmer zu einem etwaigen Ortstermin bereitzustellen. Ortstermine werden in der Zeit des Selbstauskunftsverfahrens grundsätzlich durch den Auftragnehmer wahrgenommen. Die Ergebnisse werden durch den Auftragnehmer anschließend in die Datenbank übernommen. Nach Auswertung sämtlicher gesammelten Daten erfolgt eine Datenübergabe für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühren sowie für die Erweiterung des GIS an den Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ bzw. an einen durch den Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ mit der Abrechnung beauftragten Dritten. Im Vorfeld des Erlasses von Niederschlagsgebührenbescheiden durch den Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ erstellt und versendet der Auftragnehmer auf Grundlage der aktualisierten Flächenverhältnisse eine Festsetzungsinformation an die an dem Selbstauskunftsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer, um Rechtsbehelfsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung