AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2PHFLP/documents) · Abgerufen am 31.08.2026 07:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-257891-2024/

Belieferung der ZLB mit Zeitschriften und Zeitungen

Notice-ID: ted-257891-2024 · Procedure-ID: abdad234-1ed6-40be-a72c-5ed5c34fc24a

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Berlin
Veröffentlicht
08.04.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79995000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.347.105 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Je Los wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Es gelten folgende geschätzte bzw. Höchstabrufmengen in Euro (brutto) in den jeweiligen Jahren. Los 1: 2025: geschätzte Abrufmenge: 223.000 EUR Höchstabrufmenge: 235.350 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 228.000 EUR Höchstabrufmenge: 240.600 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 234.000 EUR Höchstabrufmenge: 246.900 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 240.000 EUR Höchstabrufmenge: 253.200 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 976.050 EUR; Los 2: 2025: geschätzte Abrufmenge: 84.400 EUR Höchstabrufmenge: 89.220 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 86.600 EUR Höchstabrufmenge: 91.530 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 88.800 EUR Höchstabrufmenge: 93.840 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 91.300 EUR Höchstabrufmenge: 96.465 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 371.055 EUR; Die Summe der kumulierten Höchstabrufmenge (brutto) von Los 1 und Los 2 beträgt 371.055 EUR + 976.050 EUR = 1.347.105 EUR (brutto). Dieser Brutto-Eurobetrag ist unter 2.1.3 "Wert" angegeben nicht jedoch - wie im Formular ausgewiesen - der geschätzte Wert ohne Umsatzsteuer. — Je Los wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Es gelten folgende geschätzte bzw. Höchstabrufmengen in Euro (brutto) in den jeweiligen Jahren. Los 1: 2025: geschätzte Abrufmenge: 223.000 EUR Höchstabrufmenge: 235.350 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 228.000 EUR Höchstabrufmenge: 240.600 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 234.000 EUR Höchstabrufmenge: 246.900 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 240.000 EUR Höchstabrufmenge: 253.200 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 976.050 EUR; Los 2: 2025: geschätzte Abrufmenge: 84.400 EUR Höchstabrufmenge: 89.220 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 86.600 EUR Höchstabrufmenge: 91.530 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 88.800 EUR Höchstabrufmenge: 93.840 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 91.300 EUR Höchstabrufmenge: 96.465 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 371.055 EUR; Die Summe der kumulierten Höchstabrufmenge (brutto) von Los 1 und Los 2 beträgt 371.055 EUR + 976.050 EUR = 1.347.105 EUR (brutto). Dieser Brutto-Eurobetrag ist unter 2.1.3 "Wert" angegeben nicht jedoch - wie im Formular ausgewiesen - der geschätzte Wert ohne Umsatzsteuer.

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Zeitschriften

Geschätzter Wert
976.050 €

Los 3 — Zeitungen

Geschätzter Wert
371.055 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).