AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Ausführungsplanungs- und Installationsleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR, Leipzig
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Frist (Submission)
- 21.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 51310000 — Installationsdienste
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
In der Betriebsdirektion des Mitteldeutschen Rundfunks liegt die Verantwortung für die Anschaffung und den Betrieb technischer Systeme der Infrastruktur und der Medienproduktionstechnik. Veränderungen an der Medienproduktionstechnik werden in drei unterschiedlichen Projektkategorien behandelt: 1. große Projekte, meist unter der Federführung eines Generalunternehmers 2. mittlere Projekte, bei denen Lieferungen und Leistungen an verschiedene Auftragnehmer vergeben werden, die durch Mitarbeiter aus dem MDR koordiniert werden 3. kleine Projekte, über die einzelne Komponenten beschafft und in die Medienproduktionstechnik integriert werden. Da der MDR zur Umsetzung seiner Projekte zu Veränderungen an der Medienproduktionstechnik nur bedingt eigenes Personal zur Verfügung hat, werden Ausführungsplanungs- und Installationsleistungen üblicherweise an geeignete Firmen einzeln vergeben. Um erforderliche Ausführungsplanungs- und Installationsleistungen bei mittleren und kleinen Projekten effektiver gestalten zu können und insbesondere den jeweiligen Einarbeitungsaufwand zu verringern, soll der Bedarf gebündelt und langfristig über Abrufe aus einem Rahmenvertrag mit einem Partner abgedeckt werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 30.06.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.