AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach, Bad Peterstal-Griesbach
- Veröffentlicht
- 22.04.2025
- Frist (Submission)
- 23.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 345.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS, ELT) in vollem Umfang gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI 2021 und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 6 für das Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021 sowie die Besonderen Leistungen in den LPHs 7 und 8. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Tragwerksplanung
- Geschätzter Wert
- 150.000 €
Los 2 — Technische Ausrüstung (HLS)
- Geschätzter Wert
- 115.000 €
Los 3 — Technische Ausrüstung (ELT)
- Geschätzter Wert
- 80.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 30 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.