AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 20:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-258975-2025/

Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte

Notice-ID: ted-258975-2025 · Procedure-ID: beacffbe-f6b8-47a5-a3d3-44abaa72ac1e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach, Bad Peterstal-Griesbach
Veröffentlicht
22.04.2025
Frist (Submission)
23.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/), Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).