AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 18:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-259125-2025/

RV IT- u. IT-Sicherheits-Beratungsleistungen Förderprg. „Digitales Gesundheitsamt 2025“

Notice-ID: ted-259125-2025 · Procedure-ID: 587d0b7c-0b0a-48df-ad2e-2ac604477c21

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Niederbayern, Landshut
Veröffentlicht
17.04.2025
Frist (Submission)
19.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
728 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Regierung von Niederbayern, eine Mittelbehörde des Freistaats Bayern, hat erfolgreich am Förderprogramm des Bundes für den öffentlichen Gesundheitsdienst "Digitales Gesundheitsamt 2025" teilgenommen. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich die Regierung von Niederbayern beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten. Mit diesen Fördermitteln sollen innerhalb der IT-Beratung und der IT-Sicherheitsberatung erhebliche Fortschritte erzielt werden. Die Gesamtleistung wird in zwei - 2 - (Fach-)Lose aufgeteilt: Los 1 - "IT-Beratungsleistungen" und Los 2 - "IT-Sicherheitsberatungsleistungen".

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).