AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 12:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-261173-2024/

Deutschland – Spracherkennungssoftwarepaket – Spracherkennung

Notice-ID: ted-261173-2024 · Procedure-ID: 88efa78a-f5a9-45cd-b9a8-dca27db055e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH — Sana Klinik Pegnitz GmbH — Sana Regio-Kliniken (Elmshorn/Pinneberg/Wedel) — Sana Kliniken Landkreises Cham gGmbH — Lausitzer Seenland Klinikum GmbH — Sana Klinikum Hof GmbH — Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH — Sana-Krankenhaus Hürth GmbH — Karl-Olga Krankenhaus — Sana-Krankenhaus Rügen GmbH — Neurologisches Rehabilitationszentrum Quellenhof in Bad Wildbad GmbH — Sana-Klinikum Remscheid GmbH — Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH — Herzzentrum Dresden GmbH - Universitätsklinik Dresden — Sana Kliniken Lübeck GmbH — Sana Kliniken Düsseldorf GmbH — Sana Kliniken Duisburg GmbH — Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont GmbH — Krankenhaus Rummelsberg gGmbH — Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH — Sana Krankenhaus Radevormwald gGmbH — Sana Kliniken Landkreis Biberach (Biberach/Riedlingen/Laupheim) — Sana Klinikum Offenbach GmbH — Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus-Köln GmbH — Sana Kliniken Leipziger Land GmbH — Sana Klinik München GmbH (ehem. Sana Kliniken Solln Sendling GmbH) — Sana Fabricius-Klinik Remscheid GmbH — Sana Krankenhaus Bad Doberan GmbH — Evangelisches Krankenhaus "Gottesfriede" in Woltersdorf GmbH — Sana IT Services GmbH — Sana Krankenhaus Templin GmbH — Sana Kliniken Sommerfeld GmbH — Sana Klinikum Berlin Lichtenberg GmbH — Kreiskrankenhaus Freiberg gemeinnützige GmbH — Sana Paulinenkrankenhaus gGmbH
Veröffentlicht
02.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48314000 — Software
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auf-traggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Infor-mation Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rah-men von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die jeweiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getra-gen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Zusätzlich anfallende Schnittstellenkosten für die Implementierung auf Seiten des KIS Herstellers um die volle geforderte Funktionsfähigkeit abzubilden werden daher in der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nu-ance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen be-rücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Li-zenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsver-trages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizen-zen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Be-standsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen. — Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auf-traggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Infor-mation Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rah-men von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die jeweiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getra-gen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Zusätzlich anfallende Schnittstellenkosten für die Implementierung auf Seiten des KIS Herstellers um die volle geforderte Funktionsfähigkeit abzubilden werden daher in der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nu-ance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen be-rücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Li-zenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsver-trages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizen-zen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Be-standsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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