AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDY1ZWZCVKW/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 00:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-262164-2024/

Pfortendienst (Empfang, Telefonzentrale, Besuchsmanagement, Wach- und Kontrolldienst) für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Notice-ID: ted-262164-2024 · Procedure-ID: d3f4e9d7-772a-42b1-b9de-87e2ebb97647

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
28.03.2024
Frist (Submission)
24.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Pfortendienste im Dienstgebäude des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg in Stuttgart-Mitte. Dieser Dienst umfasst - den Empfang, - den Dienst an der Telefonzentrale, - das Empfangs- und Besuchsmanagement, - den Begleitservice für Gäste und Dienstleister im Gebäude, - die Überwachung der Sicherheitsanlagen, - Kontrollgänge im Dienstgebäude, - die Rufbereitschaft bei Störungsmeldungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).