AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Leistungen zur Realisierung und zum Betrieb eines Verkehrsmanagementsystems mit Strategiearbeitsplatz für die zukünftige Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale Baden-Württemberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Baden-Württemberg, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- Frist (Submission)
- 05.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72200000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) erfüllt gem. § 53a Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a. • „Verkehrsmanagement“, • „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“, • „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“, • sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale“, im Bereich der Straßen in der Baulast des Landes oder des Bundes. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages plant das VM derzeit neben dem Aufbau einer Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), auch die Umsetzung und Implementierung eines Verkehrsmanagementsystems (VMS BW) als zentrales operatives System für das dynamische regionale Verkehrsmanagement. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden die Herstellung von IT-Komponenten bestehend aus einem „Verkehrsmanagementsystem“ mit einem „Strategiearbeitsplatz“ für das geplante VMS BW sowie der Betrieb der hergestellten/erarbeiteten IT-Komponenten durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung der IT-Komponenten zur Nutzung durch den Auftraggeber vergeben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.