AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betrieb des Berlin Business Location Center (BLC)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Frist (Submission)
- 18.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das BLC ist seit 2001 das zentrale Informationsportal Berlins für die Wirtschaft. Es besteht im Wesentlichen aus drei webbasierten Anwendungen - der BLC-Website, www.businesslocationcenter.de, dem Immobilienportal und dem Wirtschaftsatlas Berlin. Diese werden von der Auftraggeberin, der Berliner Wirtschaftsfördergesellschaft, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (BPWT), im Rahmen der Ansiedlung, Expansion und Standortsicherung von Unternehmen eingesetzt. Das BLC bündelt verfügbaren Daten zum Wirtschaftsstandort generell, z.B. Konjunktur, Demografie, zu Branchen, Gewerbeimmobilien, Förderung und Finanzierung, Arbeitsmarkt, Wissenschaft und Forschung, Infrastruktur sowie den Serviceleistungen der Auftraggeberin. Das BLC bietet: - Informationen, die Unternehmen zum Wirtschaftsstandort Berlin benötigen; - die sekundenschnelle Verfügbarkeit der Berliner Wirtschaftsdaten; - eine moderne Präsentation mit einem virtuellen 3D-Stadtmodell und aktueller Geoinformationen (Wirtschaftsatlas Berlin); 2- und 3-dimensionale Darstellung Berlins - stets aktuelle Informationen zu Gewerbeflächen in einem Immobilienportal.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.