AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 19:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-264624-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Neubau Ganztagesbetreuung, Gemeinde Horgau; Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung

Notice-ID: ted-264624-2025 · Procedure-ID: 432fa087-8e93-42b8-bf21-327a3f0803d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Horgau
Veröffentlicht
24.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen der Freianlagen, gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - - Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und einem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026/2027 plant die Gemeinde Horgau auf dem Grundstück Martinsplatz 6 in 86497 Horgau (Flur-Nr. 56/1 + 54) den Neubau einer Ganztagesbetreuung für ca. 120 Kinder. Hierfür werden ca. 850 m² NUF bzw. 1.360 m² BGF vorgesehen. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück 56/1 noch ein Bestandsgebäude (Baujahr 1969), welches abgerissen werden muss. Der Abbruch dieses Gebäudes ist kein Bestandteil des Leistungsbildes. - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung muss bis Ende August 2027 und die Inbetriebnahme zum September 2027 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung und Rechnungslauf) muss bis Dezember 2027 erfolgen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
geiger & waltner landschaftsarchitekten gmbh

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).