AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 19:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-265471-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Erweiterung Kita St. Thekla, Objekplanungsleistungen der Freianlagen, gem. § 38 ff HOAI

Notice-ID: ted-265471-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
VGem Welden
Veröffentlicht
03.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Objekplanungsleistungen der Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.Die Marktgemeinde Welden plant, die aus 2 erdgeschossigen Bestandsbauten bestehende Kita St. Thekla auf Flurstück 1230 u. 7 (2224m² u. 1222m²) mit einem 2-geschossigen Erweiterungsbau auf dem Nachbargrundstück FlNr. 1231 zu vergrößern, von derzeit 4 Kindergarten und 2 Kinderkrippengruppen auf dann 7-8 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen. Ziel ist es, die aktuell im benachbarten Franziskushaus ausgelagerten 3 Kindergartengruppen, sowie 1 zusätzl. Krippengruppe und evtl. 1 zusätzl. Kiga-Gruppe im erweiterten Komplex zusammenzuführen. Der Auftraggeber legt insbeson. Wert auf eine funktionelle und kostenbewusste Bauweise, aber auch auf ein ansprechendes äußeres Design.Der Erweiterungsbau soll als 2-geschossiger Kindergarten mit 4-5 Gruppen auf dem südwestlichen Grundstück FlNr. 1231 (Hanglage) mit einer Grundstückfläche von 1189 m² konzipiert werden mit Verbindungstrakt zum erdgeschossigen Bestandsbau. Hierfür wurde bereits eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten durchgeführt, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit auf dem Grundstück zu prüfen. Eine endgültige Festlegung auf eine konkrete Variante erfolgte nicht. Der Auftraggeber ist hier noch offen, ebenso bei der Materialität des Erweiterungsbaus.Im Erweiterungsbau soll neben den 4-5 Gruppen-, Funktions- u. Nebenräumen, für die Kiga-Kinder auch ein neuer Essbereich, Lager usw. entstehen. Die Küche für den Kiga-Bereich soll im Erweiterungsneubau oder im nordwestlichen Bestandsbau, der weiterhin für eine Kindergartennutzung vorgesehen ist, untergebracht werden.Der im Erweiterungsbau zu errichtende Bewegungsraum kann gemeinschaftlich genutzt werden.Im nordwestlichen Bestandsbau aus dem Jahr 1978, der derzeit und zukünftig 3 Kiga-Gruppen beherbergt, sind kleinere Umbaumaßnahmen, insbesondere bzgl. des Verbindungstraktes zum Erweiterungsneubau, angedacht.Der Verbindungstrakt muss eine Durchfahrt zum Innenhof der Kita ermöglichen.Anschließend ist der Umbau des 2010 errichteten nordöstlichen Bestandsbaus zur reinen Kinderkrippe alters- u. bedarfsgerecht und mit eigener Küche vorgesehen. Dies beinhaltet u.a. auch den Umbau der Sanitärräume, Fensterhöhen, Gruppenraumgröße o.ä.. Eine Verlagerung des Raums der Kita-Leitung in den Erweiterungsbau ist denkbar.Die hier derzeit noch untergebrachte 1 Kiga-Gruppe soll in den Erweiterungsneubau umziehen und Platz für die zusätzl. Krippengruppe schaffen.Außerdem, sollen auch die 3 extern im nahegelegenen Franziskushaus untergebrachten 3 Kiga-Gruppen in den Erweiterungsneubau einziehen.Alle Maßnahmen finden im laufenden Kita-Betrieb statt.Ein Nutzungsvertrag zur Mitbenutzung des nordwestl. Spielplatzes der Kirchengemeinde soll geschlossen werden, die Flächen werden den Freiflächen der Kita zugerechnet, um die Flächenvorgaben einzuhalten. Stellplätze sind ausreichend vorhanden.Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.Die vorhanden Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).