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Wirtschaftsprüfungsleistungen
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Beschreibung
Die Gesellschaften des Vivantes-Konzerns beabsichtigen den Abschluss von Verträgen für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse - erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG und, im Falle der Muttergesellschaft Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (nachfolgend: "Vivantes") sowie der Tochtergesellschaft BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH auch um die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der leitenden Angestellten einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung - und, nur im Falle der Vivantes auch der Konzernabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2027.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen verschiedener Gesellschaften des Vivantes-Konzerns bis Ende 2031.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreise gemäß Preisblätter 50 Pkt.Preis
Das Kriterium besteht aus folgenden Unterkriterien: 3.1 Gesamtpauschalhonorar für 5 Prüfungsjahre gemäß "Preisblatt Prüfung Jahres- und Konzernabschlüsse für Vivantes" 3.2 Pauschalhonorar für die Prüfung der Datenmigration gemäß "Preisblatt Prüfung Jahres- und Konzernabschlüsse für Vivantes" 3.3 Stundensatz gemäß "Preisblatt Prüfung Jahres- und Konzernabschlüsse für Vivantes" 3.4 Stundensatz gemäß "Preisblatt Rahmenvereinbarung betriebswirtschaftliche Prüfungen"
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Qualität der Leistung (Konzept Teil 1) 35 Pkt.Qualität
Das Konzept (Teil 1) besteht aus folgenden Unterkriterien: 1.1 Prüfungsansatz und Prüfungsstrategie sowie Organisation des Prüfungsprozesses 1.2 Qualitätssicherungssystematik 1.3 Verwendete IT-Systeme und Prüfungstools 1.4 Kommunikationsstrategie 1.5 Prüfung der Migration
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Konzept Teil 2) 15 Pkt.Qualität
Das Konzept Teil 2 besteht aus folgenden Unterkriterien: 2.1 Organisation des mit der Auftragsausführung betrauten Personals 2.2 Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals - Projektleiter*in 2.3 Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals - Stellvertretende/r Projektleiter*in
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Versicherungsfall.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss die Anforderungen gemäß § 319 HGB erfüllen. Es ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss die Anforderungen gemäß Ziff. 7.1. Berliner Corporate Governance Kodex erfüllen. Es ist eine entsprechende Erklärung vor-zulegen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter muss den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Jahresabschlussprüfungen) von 150.000,00 EUR verfügen. Anzahl der geeigneten Referenzen ist relevant für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber: Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Jahresabschlussprüfungen) und Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: 5 Punkte erhält der Bewerber mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von mehr als 550.000 Euro. 4 Punkte erhält der Bewerber mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von mehr als 450.000 Euro bis 550.000 Euro. 3 Punkte erhält der Bewerber mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von mehr als 350.000 Euro bis 450.000 Euro. 2 Punkte erhält der Bewerber mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von mehr als 250.000 Euro bis 350.000 Euro. 1 Punkt erhält der Bewerber mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von mehr als 150.000 Euro bis 250.000 Euro. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er lediglich die Mindestanforderungen nachweist (durchschnittlicher Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 Geschäftsjahre von 150.000 EUR.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss mindestens über zwei geeignete unternehmensbezogene Referenzen verfügen. Geeignet ist die jeweilige Referenz, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist eine Jahresabschlussprüfung für ein Unternehmen, - die Leistung wurde in den letzten fünf Jahren vor der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erbracht, - das Auftragsvolumen betrug mindestens 70.000 EUR netto pro Jahresabschlussprüfung. Anzahl der geeigneten Referenzen ist relevant für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber: Anzahl von Referenzen, die geeignet sind und darüber hinaus Jahresabschlussprüfungen im Krankenhauswesen zum Gegenstand haben: 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 5 oder mehr (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für Krankenhausunternehmen zum Gegenstand haben. 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für Krankenhausunternehmen zum Gegenstand haben. 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für Krankenhausunternehmen zum Gegenstand haben. 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 2 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für Krankenhausunternehmen zum Gegenstand haben. 1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 1 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenz nachweist, die eine Jahresabschlussprüfung für ein Krankenhausunternehmen zum Gegenstand hat. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er lediglich die Mindestanforderungen (2 geeignete Referenzen i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) nachweist. Anzahl von Referenzen, die geeignet sind und darüber hinaus Jahresabschlussprüfungen für öffentliche Auftraggeber zum Gegenstand haben: 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 5 oder mehr (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand haben. 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand haben. 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand haben. 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 2 (i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) geeignete Referenzen nachweist, die Jahresabschlussprüfungen für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand haben. 1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 1 (i. S. v. Ziffer 5.2.6) geeignete Referenz nachweist, die eine Jahresabschlussprüfung für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand hat. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er lediglich die Mindestanforderungen (2 geeignete Referenzen i. S. v. Ziffer 5.2.6 der Vergabeunterlage) nachweist.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter muss den Wirtschaftsprüfer namentlich benennen, der - im Falle des Zuschlags - zur Ausführung des Auftrags als Stellvertreter des Projektleiters eingesetzt wird (Stellvertretender Projektleiter). Der stell-vertretende Projektleiter muss über eine mindestens fünfjährige Zulassung als Wirtschaftsprüfer verfügen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter muss den Wirtschaftsprüfer namentlich benennen, der - im Falle des Zuschlags - zur Ausführung des Auftrags eingesetzt wird (Projektleiter). Der Projektleiter muss seit mindestens fünf Jahren als Wirtschaftsprüfer bestellt worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 243 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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