AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 03:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-265906-2026/

Deutschland – Postdienste – Kurier- und Transportdiensteistungen

Notice-ID: ted-265906-2026 · Procedure-ID: 94beb19c-8098-4688-8b47-43bab12a3b3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Akademie der Künste
Veröffentlicht
20.04.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
220.000 €

Beschreibung

LOS 1 - Tägliche Postrunden LOS 2 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen ohne Ladebordwand (bis 5m³ Ladevolumen) Los 3 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen mit Ladebordwand LOS 4: Archiv- und Bibliothekstransport im In- und Ausland — LOS 1 - Tägliche Postrunden LOS 2 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen ohne Ladebordwand (bis 5m³ Ladevolumen) Los 3 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen mit Ladebordwand LOS 4: Archiv- und Bibliothekstransport im In- und Ausland — LOS 1 - Tägliche Postrunden LOS 2 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen ohne Ladebordwand (bis 5m³ Ladevolumen) Los 3 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen mit Ladebordwand LOS 4: Archiv- und Bibliothekstransport im In- und Ausland — LOS 1 - Tägliche Postrunden LOS 2 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen ohne Ladebordwand (bis 5m³ Ladevolumen) Los 3 - Kurierfahrten und Magazintouren mit Fahrzeugen mit Ladebordwand LOS 4: Archiv- und Bibliothekstransport im In- und Ausland

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).