AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/72556ff5-1f69-4b1a-a8fd-4f19d2fa8848) · Abgerufen am 04.08.2026 21:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-266303-2024/

Ausschreibung Erdgas 2025ff - Kommunen im Kreis Lippe

Notice-ID: ted-266303-2024 · Procedure-ID: b17068ce-c13f-4ab0-8a1d-53dfac833390

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Stammdaten

Auftraggeber
Auftraggebergemeinschaft von Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, Schieder-Schwalenberg
Veröffentlicht
03.05.2024
Frist (Submission)
07.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
3.250.177 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggebergemeinschaft der Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen schreiben die Erdgaslieferung an ihre Abnahmestellen gemeinsam aus. Jährlicher Verbrauch ca. 22,5 GWh, aufgeteilt in 3 Lose, Lieferbeginn 01.01.2025

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.01.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).