AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=311053) · Abgerufen am 06.11.2026 11:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-266312-2025/

Kreisklinik Ebersberg – Neubau ZNA mit Aufstockung weiterer Funktionsebenen (insbesondere MVZ) - Medizintechnik

Notice-ID: ted-266312-2025 · Procedure-ID: 60053c52-ef9c-4df7-959b-20ae57a89f50

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisklinik Ebersberg gGmbH, Ebersberg
Veröffentlicht
23.04.2025
Frist (Submission)
27.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Neubau beinhaltet im EG und UG die neu strukturierte Zentrale Notaufnahme mit Anbindung an den Klinikbestand. In weiteren Ebenen darüber sollen eine Krankenpflegeschule, die Klinikverwaltung sowie MVZ-Arztpraxen untergebracht werden. Für die neue ZNA wurden bereits Planungsleistungen (LPH 1-3 und Teile der LPH 5) erbracht und ein Prüfbescheid für eine BAP (ZNA) liegt vor. Vor Beginn des Neubaus muss ein Bestandsgebäude abgebrochen werden. Für die Medizintechnik sind die Bereiche ZNA und MVZ relevant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2030

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).