Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Ziffer I.4:
Angaben zu wenigstens 3 geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt, welche Asphaltarbeiten auf Bundesautobahnen betreffen.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 "Referenzbescheinigung"
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot geeignete Referenzen gem. Eigenerklärung zur Eignung Ziffer I.4. anzugeben, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.