AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Machbarkeitsstudie Industrie- und Gewerbegebiet Pinnow
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schwedt/Oder für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow, Schwedt/Oder
- Veröffentlicht
- 03.05.2024
- Frist (Submission)
- 05.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 149.500 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Mit der Machbarkeitsstudie für das Industrie- und Gewerbegebiet Pinnow sollen die Chancen und Möglichkeiten für eine Standortentwicklung aufgezeigt sowie die notwendigen Aufgaben, Investitionen für die Herrichtung bzw. Erweiterung notwendiger Infrastrukturen ermittelt werden. Auch Aspekte der Bewirtschaftung und Vermarktung des Gesamtstandortes sollen dabei berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll belastbare Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Standortentwicklung enthalten, als konzeptionell-planerische, investitions- sowie bewirtschaftungsbezogene Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik in der Gemeinde Pinnow und die mitverwaltende Stadt Schwedt/Oder dienen und insbesondere die Grundlage zur Vorbereitung möglicher förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen bilden. Die Maßnahme besteht aus vier Arbeitspaketen. Arbeitspaket 1: Standortanalyse, Potenzialbewertung und Nutzungskonzept Arbeitspaket 2: Infrastrukturanalyse und -konzept Arbeitspaket 3: Maßnahmen-, Durchführungs-, Finanzie-rungskonzept, Betreiberkonzept und Handlungsempfehlungen Arbeitspaket 4: Projektsteuerung, Partizipation, Kommunikation und Dokumentation
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.