AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 02:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-267546-2026/

Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Standardarbeitsplatz "Desktops und Notebooks"

Notice-ID: ted-267546-2026 · Procedure-ID: 6765c010-75f9-421d-b666-632abbba938c

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Stammdaten

Auftraggeber
Dataport AöR — Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung — Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Finanzen — Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Veröffentlicht
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30210000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Dataport schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Client-Rechner Hardware und Zubehör zur IT-Arbeitsplatzausstattung aus. Gegenstand der Leistung ist eine Lieferleistung. Die Dienstleistung „Arbeitsplatzausstattung“ wird von einem Dataport-Dienstleister, dem sog. Mehrfach-Lieferanten-Integrator (MLI) erbracht. Es ist mit dem MLI ein Operation Level Agreement (OLA) zu schließen, welcher die Lieferung und Beschaffung der Hardware über den MLI beinhaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken. Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).