AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung Taxiway Foxtrot (TWY F) - Technische Ausrüstung Befeuerung, Beschilderung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen Nürnberg GmbH, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 17.04.2026
- Frist (Submission)
- 15.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45316220 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Erneuerung der technischen Ausrüstung (Befeuerungsanlagen und Beschilderung) im Zuge der grundhaften Sanierung der Flugbetriebsflächen eines Flughafens im Bereich eines Rollwegsystems (TWY F inkl. Anschlussbereiche). Gegenstand der Leistung sind insbesondere der Rückbau bestehender Anlagen, die Lieferung und Installation neuer LED-basierter Befeuerungssysteme (Mittellinien-, Rand- und Haltebalkenbefeuerung), die Erneuerung und Anpassung der Beschilderung einschließlich Fundamentierung, die Neuverlegung der Primär- und Sekundärverkabelung sowie die Anpassung und Erweiterung von Regler- und Trafoanlagen. Ferner umfasst der Auftrag die Systemintegration und Programmierung (insbesondere Einzellampensteuerung) sowie die Herstellung und den Betrieb erforderlicher Provisorien zur Sicherstellung des Flugbetriebs während der Bauausführung. Die Leistungserbringung erfolgt in mehreren Bauphasen unter laufendem Flugbetrieb und in enger Abstimmung mit parallel ausgeführten Tiefbauleistungen sowie weiteren Projektbeteiligten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 30.09.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.