1. Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter zum einen das Formular„Bietererklärung zur Eignung“ (Anlage 3.2) ausgefüllt einzureichen.
2. Des Weiteren sind folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen, technischen undberuflichen Eignung mit Angebotsabgabe einzureichen:
•Nachweis über PEFC-anerkannte Unternehmerzertifizierung
•Maschinenliste (Form frei wählbar, z.B. Anhang Zertifizierungsurkunde)
3. Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe) haben dieBieter im Angebotsformular die erforderlichen Angaben zu tätigen.
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4. Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Sämtliche Nachweise und Angaben zur Eignung haben die Bieter bereits mit Angebotsabgabe auchfür ihre möglichen Nachunternehmer einzureichen.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die seitens der Bieter bzw. Nachunternehmer für den Erhalt der PEFC-konformen Zertifizierung bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle bereits vorgelegten Nachweise anzufordern (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Haftpflichtversicherungs-nachweis).
Da nicht von allen Zertifizierungsstellen Maschinendatenblätter für Traktionswinden ausgegeben werden, ist eine Auflistung einer externen Traktionswinde (z.B. T-Winch etc.) in einer allgemeinen Maschinenliste (Form frei wählbar) ausreichend. Eine externe Traktionswinde muss ungeachtet dessen mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl ausgestattet sein. Angaben zu internen Traktionswinden sind bei den entsprechenden Maschinen anzugeben, an denen sie verbaut sind.