AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 00:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-268173-2026/

Leistungen der technischen Ausrüstungen für die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der Evangelischen Immanuelkirche, 1. BA, Immanuelkirchstraße 1a, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg

Notice-ID: ted-268173-2026 · Procedure-ID: 2cfbc571-698f-41ee-8675-8bb4ec3caaa3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Mitte-Nord, Berlin
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Immanuelkirche befindet sich im Ortsteil Prenzlauer Berg und wurde in den Jahren 1891-1893 von dem Architekt Bernhard Kühn geplant und errichtet. Das in neoromanischem Stil errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird regelmäßig genutzt. Zur Aufgabe gehört die Erbringung von Planungsleistungen für die Herrichtung von WC-Anlagen, Herrichtung Elektroraum innerhalb eines Kirchengebäudes und Installation von Außenleuchten. Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen 1, 4 und 5 in den Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).