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Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH · Erfurt · Thüringen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit- Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Betreiber für den Aufbau und Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes in mehreren Clustern Thüringens.
- Das Verfahren ist auf die pachtweise Überlassung und den Betrieb des Netzes ausgerichtet.
- Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist zu beachten, nicht die Frist für Angebote.
- Der CPV-Code 64210000 deutet auf Telekommunikationsdienste hin.
Die Ausschreibung betrifft die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten Thüringens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) genügen müssen. HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.“
Vorliegend nicht relevant.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe Pachtzahlung 30 Pkt.Kosten
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.
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4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept 20 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).
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2. Endkundenprodukte 10 Pkt.Preis
Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).
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3. Implementierungskonzept 10 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).
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5. Mitwirkungskonzept 10 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).
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6. Marketing- und Vertriebskonzept 10 Pkt.Qualität
Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).
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7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss 5 Pkt.Qualität
Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).
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7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss 5 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
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