AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 22:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-269788-2026/

Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Los 8 - Planung Streckenfernmeldekabelanlage, Beleuchtungsanlage inkl. Bauüberwachung, Streckenbauvorleistung, Lph 3,5,6 und 8

Notice-ID: ted-269788-2026 · Procedure-ID: 009708ef-8e1c-4b78-af9e-c54685e64c3b

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Veröffentlicht
21.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
331.428 €

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 3,5,6 und 8 gemäß § 55 HOAI. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Hermsdorf sind Planungsleistungen, Leistungen zur Bauvorbereitung und baubegleitende Leistungen für die Neuerrichtung der Strecken-fernmeldekabelanlage (SFM-Kabelanlage) erforderlich. Für die Zeit des Umbaus der Verkehrsanlage soll zum uneingeschränkten Betrieb der Kabel ein oberirdisch verlaufendes Kabelprovisorium errichtet werden. Nach Fertigstellung der Verkehrsanlage soll eine erdverlegte Endverlegung der Kabelanlage erfolgen. Dazu sind: - Für vier vorhandene BAB-Streckenfernmeldekabelanlagen unter Sicherung eines unterbre-chungsfreien Datenverkehrs oberirdisch aufgeständerte Kabelprovisorien zu planen - Einzelne Lichtwellenleiterkabel autobahnexterner Betreiber (Thüringer Polizei, NGN FIBER NET-WORK GmbH & Co. KG, GLH-Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH, Colt Telecom GmbH, Global Voice Fiber GmbH) unter Sicherung eines unterbrechungsfreien Datenverkehrs als oberirdisch aufgeständerte Kabelprovisorien zu planen. - Für den temporären Parkplatz ist eine Beleuchtungsanlage neu zu planen. - Vier SFM-Kabelanlagen (bestehend aus je einem Kupferkabel und einem Lichtwellenleiterkabel) als Ergänzung zu bereits bestehenden Kabelanlagen an der BAB 4, sowie der BAB 9 anhand von vorgegebenen Planungsgrundlagen/Kabeldokumentationen als endgültige erdverlegte SFM-Kabelanlage neu zu planen. - Einzelne Lichtwellenleiterkabel autobahnexterner Betreiber (Thüringer Polizei, NGN FIBER NET-WORK GmbH & Co. KG, GLH-Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH, Colt Telecom GmbH, Global Voice Fiber GmbH) als endgültige erdverlegte SFM-Kabelanlage neu zu planen. Die Planung soll folgende, wesentliche Bestandteile enthalten: -Herstellung eines Kabelprovisoriums für das Kupfer- und Glasfaser-SFMK -Festlegung / Herstellung der Trasse für die Erdverlegung, Verrohrung und Kabelzugschächte -Herstellung der Endverlegung nach Umbau der Verkehrsanlage -Messleistungen für Kupfer- und Glasfaser-Anlage (Provisorium und Endzustand). Dabei sind die Einhaltung der elektrischen Werte nach dem Pflichtenheft der Deutschen Bahn AG Dlk 1.013.305y für fertig montierte und ausgeglichene Streckenfernmeldekabel, sowie die Vorgaben der Autobahn GmbH für Glasfaserkabelanlagen nachzuweisen. -Planung / Herstellung eines Kabelhauses -Planung / Herstellung einer Glättemeldeanlage -Planung / Herstellung von Dauerzählstellen -Prüfung der Dokumentation der SFM-Kabelanlage (Kabelplanbücher) der Kabelanlage (KPB für Provisorium; vollständige Überarbeitung der KPB nach Endverlegung) -Planung / Herstellung einer Beleuchtungsanlage auf LED-Basis für den temporären Parkplatz -Planung / Herstellung einer Beleuchtungsanlage auf LED-Basis mit Straßenverteilern für den Park-platz HDK Ost -Prüfung der Dokumentation der Elektro-Anlagen, Kabelhaus, Verkehrstelematik und PP-Beleuchtung (Installationspläne, Stromlaufpläne, Erdungsanlage, Beleuchtungsanlage)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).