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L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 450.000 EUR netto für die Grundlaufzeit (12 Monate, siehe unten). Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf von 12 Monaten automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen für die Verlängerungsoptionen wie folgt: In dem ersten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 500.000 EUR netto für das Jahr (1. Verlängerungsoption, siehe unten), in dem zweiten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 550.000 EUR netto für das Jahr (2. Verlängerungsoption, siehe unten) sowie in dem dritten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 600.000 EUR netto für das Jahr (3. Verlängerungsoption, siehe unten). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Die Bieter haben mit Angebotsabgabe einen Vertrag einzureichen, auf dessen Basis die Leistungserbringung erfolgen kann und der diesen Anforderungen (insbesondere zum Rahmenvertragszeitraum) entspricht. Der Vertrag muss den marktüblichen Regelungen entsprechen und darf keine zusätzlichen, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehenden vertraglichen Regelungen zu weiteren Preisbestandteilen enthalten. Der angebotene Preis muss jedenfalls für die vertragliche Grundlaufzeit fixiert sein. Darüber hin-aus sind die seitens der Vergabestelle zu berücksichtigenden Vertragsanlagen (LTMG-Vertragsbedingungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarung) als weitere Vertragsanlagen zu berücksichtigen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe eines Rahmenvertrags für Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen mit einem geschätzten Wert von bis zu 450.000 EUR netto für die Grundlaufzeit von 12 Monaten, mit möglichen Verlängerungsoptionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 Pkt.
Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
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Reporting 15 Pkt.Qualität
Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Nachweis von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen in der Branche Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) aus den letzten drei Jahren (d. h. die Leistungserbringung muss mindestens teilweise nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein). Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als einer Unternehmensreferenz je Bieter ist nicht erwünscht. Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Referenzen die nachfolgende Eigenerklärung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 18.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 255 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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