AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-2720-2025/

Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)

Notice-ID: ted-2720-2025 · Procedure-ID: d3ba8dfb-f3e3-42cc-909a-d864a0bf5c8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Präsident des Landtags NRW
Veröffentlicht
03.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auszug aus dem Leistungsbeschreibung Dok. L01: 2.1. Betreuung der Ausschuss-Videokonferenzen 2.2. Betreuung hybrider Pressekonferenzen 2.3. Betreuung weiterer Videokonferenzen 2.4. Kontrolle der Sitzungssäle 2.5. Medienstelen im Hauptgebäude 2.5.1. Medientechnik in den Außenstellen des Landtags NRW 2.5.2. Backoffice 2.5.3. Aktualisierungen der Software und Betriebssysteme von PC- und medientechnischen Systemen und Nutzerunterweisung Anforderungen an den Dienstleister: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer gewährleistet während des Leistungszeitraums den kontinuierlichen Personaleinsatz, mit möglichst beständigem Fachpersonal sowie einer kontinuierlichen qualifizierten Vertretung. Es darf nur Personal eingesetzt werden, das über die für die jeweils ausgeübten Tätigkeiten die erforderliche Fachqualifikation und gültigen Eignungsnachweis verfügt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
noise toys Veranstaltungstechnik e.K.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).