AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 00:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-272043-2025/

Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg (10 Lose)

Notice-ID: ted-272043-2025 · Procedure-ID: d7eb3a23-a4ab-417c-932a-542e6de6e051

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Veröffentlicht
28.04.2025
Frist (Submission)
28.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.997.639 €

Beschreibung

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie HD 5, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 4, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 5, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 6, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 8, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 11, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 12, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 16, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 17, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028. — Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 18, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 15.09.2025 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2025/2026) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2026/2027 sowie Schuljahr 2027/2028) neu zu vergeben. Die Mengenangabe von 555 Tagen je Los im Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die vorgenannte maximale Laufzeit ab dem 15.09.2025 bis zum Schuljahresende 2027/2028.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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