AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-272292-2025/

Deutschland – Briefpostdienste – Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden

Notice-ID: ted-272292-2025 · Procedure-ID: 3d7b39e6-2d67-4f38-a12b-df1232f4a1ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Veröffentlicht
28.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
2.080.000 €

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. — Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
CITIPOST OWL · Deutsche Post InHaus Services GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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