Deutschland – Interne Betriebsrevision – Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
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Beschreibung
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF, gleichwohl sind im RZF erhebliche Vorkehrungen zu treffen, dass die neue Innenrevision auf rechtlich, organisatorisch und prozessual gesicherter Basis ihren Betrieb aufnehmen kann und fortan Wirkung entfalten und Verbesserungspotenziale ermitteln kann. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT.
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Gesucht wird eine Baustellenüberwachung für Bauvorhaben in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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