AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Objektplanung für Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2021| Sanierung und Teilerweiterung Turnhalle Cottbuser Straße 12 in Görlitz | Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Görlitz
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Frist (Submission)
- 13.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Stadt Görlitz beabsichtigt, die Turnhalle auf der Cottbuser Straße 12 für den Vereins- und Breitensport zu sanieren und mit einem neuen Funktionsanbau zu versehen. Das Baugrundstück ist in der westlichen Innenstadt gelegen, welches früher Teil eines ehemaligen Schulkomplexes war. Die Turnhalle mit dem südlichen Anbau wurde 1894/ 95 zusammen mit dem damaligen Schulgebäude errichtet. Aufgrund Jahrzehnte langen Leerstands und Vernachlässigung befindet sich die Turnhalle in sehr schlechtem (ruinösem) Zustand. Der genaue Auftragsgegenstand ist in der Aufgabenstellung beschrieben. Die Budgetobergrenze in Höhe von 2.090.000 EUR ist verbindlich. Das Budget kann nicht aufgestockt werden! Gegebenenfalls ist der Nutzungs-/ Planungsumfang entsprechend anzupassen. Die Vergabe der Gebäudeplanung analog § 33 ff. HOAI 2021 erfolgt in einem offenen Verfahren gemäß §15 VgV. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Basis von Eignungskriterien sowie der Höhe der Honorarangebote. Es wird eine Honorarobergrenze von 195.000 EUR, netto (incl. Nebenkosten) festgesetzt. Honorarangebote, deren Angebotspreis über dieser Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Ebenso sind konkret zu den jeweiligen Leistungsteilen, die nicht im eigenen Büro erbracht werden, die Nachunternehmer zu benennen (z. Bsp. Brandschutz, Raum-, Bauakustik, Wärmeschutz, Konzept Barrierefreiheit). Sollte es abweichende Auffassungen zu vorgegebenen Honorarbestandteilen geben oder anderweitige Fragen bestehen, sind diese vorab der Angebotserarbeitung unter Nutzung der Vergabeplattform www.evergabe.de abzuklären. Die Bindung an die Mindestsatzvorgaben gemäß § 7 HOAI wurde durch Urteil der EuGH v. 04.07.2019, Az, C-377/17 aufgehoben. Als Anlage V wird den Bietern ein Vertragsentwurf einschließlich Anlagen (u. a. Aufgabenstellung) und Allgemeine Vertragsbedingungen (ATV) zur Verfügung gestellt, in dem die vom AG vorgegebenen vertraglichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude analog HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. i. V. m. Anlage 10. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu vergeben. Die 1. Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-3 (Budgetoberobergrenze: 2.090.000 EUR, brutto) Die weitere stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung. Nachfolgende Rahmenbedingungen für die Honorarermittlung werden vom Auftraggeber vorgegeben: zu beauftragende Leistungsphasen: 1-9 stufenweise; anrechenbare Kosten netto: 1.227.676 EUR, davon KG 200: 800 EUR, davon KG 300: 829.502 EUR, davon anteilig KG 400: 272.374 EUR, davon KG 600: 30.000 EUR, mit zu verarbeitender Bausubstanz (geschätzt): 95.000 EUR. Das elektronisch einzureichende Honorarangebot soll unter Zugrundelegung der Berechnungssystematik der HOAI 2021 sowie den Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (C-377/ 17) folgendes beinhalten: Grundleistungen: Angabe der Vergütungssätze zu den Leistungsphasen durch Ab- oder Zuschläge zu den in der HOAI 2021 vorgegebenen Prozentsätzen. Vorgenommene Ab- oder Zuschläge gegenüber den Prozentsätzen der HOAI 2021 sind zu begründen (z. Bsp. durch Wegfall bzw. Reduzierung konkret zu benennender Teilleistungen). Für die Leistungsphasen 6 und 7 wurden bereits Teilleistungen aufgezeigt, die vom Bauherrn selbst erbracht werden. - Honorarzone und Honorarsatz (bzw. Auf-/ Abschlag zu Mindestsätzen) - Umbau-/ Modernisierungszuschlag gemäß § 6 (2) i. V. m. § 36 (1) HOAI 2021 - Nebenkostenpauschale (für alle Belange, keine gesonderten km-Paulschalen o. dgl.; incl. jeweils maximal 3 Kopien pro Leistungsphase); Besondere und Fachplanungsleistungen: 1) Planung Raumakustik; 2) Planung Bauakustik; 3) Planung Wärmeschutz mit energetischem Nachweis; 4) Brandschutzplanung; 5) Konzeption zur Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen und nutzbaren Bereiche; 6) schriftliche Bestands- und Fotodokumentation der örtlichen Gegebenheiten, u. a. bezüglich Zustand nachbarschaftlicher Baukonstruktionen und Einfriedungen, Bewuchsbestand und vorhandener Bauschuttablagerungen auf dem Baugrundstück, usw.; 7) Aufstellung der Kostenberechnung nach Kostengruppen bis 3. Ebene sowie zusätzlich in LVStruktur nach Gewerken unter Zuordnung der Positionen zu den jeweiligen Kostengruppen nach DIN 276; 8) Erstellen und Fortschreiben der Folgekostenermittlung gem. DIN 18960 (KG 300, 400) unter Einbindung aller Fachplaner; 9) Präsentation und Erläuterung der Planungsergebnisse vor politischen Gremien, Verwaltungsleitung usw. (pro Termin einschließlich notwendiger Präsentationsunterlagen); 10) Aufstellen eines Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisses; 11) Aufstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen; 12) Erstellen der notwendigen Anzahl an Flucht- und Rettungswegplänen (ausgedruckt, fertig gerahmt und montiert); 13) Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist bei den Gewerken, für welche der Bieter die Ausführung überwacht hat. Stundensätze:- Auftragnehmer/ bevollmächtigter Vertreter der ARGE; - Mitarbeiter Dipl.- Ing./ Architekten; - techn. Mitarbeiter/ Zeichner; Vervielfältigungskosten ab 4. Fertigung: - Vorplanung; - Entwurfsplanung; - Bauantrag; - Ausführungsplanung; Vervielfältigungskosten (Einzelkopien); Es gelten folgende Termine/ Fristen: Ausführungsbeginn ab 05.04.2024 / Ausführungsende: 30.09.2026; Vorplanung einschließlich Grundlagenermittlung bis 28.06.2024; Entwurfsplanung (Gesamtprojekt) 20.09.2024; Abbruch Anbau, Dacherneuerung/ Fassaden-Instandsetzung Turnhalle ab 06.01.2025; Es ist beabsichtigt die Baumaßnahme in einem Zuge durchzuführen: Fertigstellung Rohbau/ äußere Hülle 31.12.2025; Abrechnung Rohbau, äußere Hülle, anteilig Honorare 03/2026; späteste Inbetriebnahme 30.06.2026; Schlussrechnung einschließlich Honorare 30.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.02.2024
- Vergabeergebnis