AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5FD74X/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 01:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-273471-2025/

Cloud-Ressourcen und Dienstleistungen

Notice-ID: ted-273471-2025 · Procedure-ID: 9e5299ee-ffb4-490a-953d-767c36ef0f47

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Lemgo
Veröffentlicht
25.04.2025
Frist (Submission)
27.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72500000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
30.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es sollen nach aktuellem Stand der Technik, Infrastrukturressourcen wie Speicher, virtuelle Server, Desktops, Software etc. für die öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen flexibel und bedarfsgerecht folgende Dienste beschafft und etabliert werden: -Eine Private Cloud im Sinne eines virtuellen Verbundrechenzentrums -Ein MultiCloud-Portal als Single Point of Administration & Accounting zur Verwaltung der Ressourcen, in das die Private Cloud und Public Cloud Anbieter integriert werden. -Durchführungsunterstützung in den Bereichen Automatisierung, Integration, Transformation und Migration in die neue Infrastruktur. Ein potenzieller Bedarf liegt bei ca. 10.000 virtuellen Servern und 1.000 virtuellen Desktops.

Vertragslaufzeit

Periode
7 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).