AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Immobiliendienste – BvA_Gemeinde Leiblfing_Straubinger Straße Nr. 21 und Nr. 23_Konzeptvergabe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Leiblfing
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 70000000 — Immobiliendienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 905.000 €
Beschreibung
Anlass und Gegenstand der Ausschreibung: Die Gemeinde Leiblfing ist Eigentümerin der Grundstücke Straubinger Straße Nr. 21 und Straubinger Straße Nr. 23 in Leiblfing. Gemeinde Leiblfing beabsichtigt den Verkauf dieser Grundstücke, wobei es möglich ist, beide Grundstücke zu erwerben oder auch nur eines der beiden Grundstücke. Wesentliches Kriterium bei der Vergabe des Grundstücks/der Grundstücke soll neben dem Kaufpreis die beabsichtigte Nutzung bzw. Verwendung durch den/die Investor(en) sein. Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung des Grundstücks/der Grundstücke an einen Investor, der sich im notariellen Vertrag zum Neubau entsprechend den eingereichten und mit der Gemeinde Leiblfing endverhandelten Unterlagen verpflichtet. Die Auswahl des Investors/der Investoren erfolgt nach den in Ziffer 8 (Verfahrensbrief) beschriebenen Kriterien. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke: Grundstück I: Flurnummer 79, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 23, 94339 Leiblfing. Das Grundstück hat eine Größe von 2.883 m², verkauft wird eine Teilfläche von 2.480 m² (die zum Verkauf stehenden Teilfläche ist in den beiliegenden Lageplänen "blau" gekennzeichnet). Das Mindestgebot beträgt 750.000,- EUR. Grundstück II: Flurnummer 78, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 21, 94339 Leiblfing, Grundstücksgröße 453 m². Das Mindestgebot beträgt 150.000,- EUR. Das Grundstück ist in den beiliegenden Lageplänen "grün" gekennzeichnet. Ein bestehendes Wiederkaufsrecht wurde durch den Verkäufer bzw. dessen Erben nicht ausgeübt. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Im Zuge der Projektentwicklung ist von dem Investor/den Investoren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Auftrag zu geben. Das Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren einstufig durchgeführt. Es erfolgt eine offene Ausschreibung, in der die Mindestkriterien für die Teilnahme am Vergabeverfahren festgelegt werden. Alle Bieter, die die Mindestkriterien erfüllen, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es werden also aus der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen alle Bewerber ausgewählt, die die Mindestanforderungen aufgrund festgelegter Eignungskriterien (vgl. 7) erfüllen. Mit diesen werden dann Verhandlungsgespräche geführt. Die Anforderungen an die Erfüllung der Mindestkriterien sind zusammen mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche haben die Bewerber ein konkretes Angebot zu unterbreiten welches beinhaltet: - ein ausgearbeitetes Konzept gemäß den in Ziffer 5 formulierten Vorstellungen der Gemeinde Leiblfing - Architektenpläne [keine komplette Vorplanung, jedoch Ansichten (Fassade) im Maßstab 1:200, ein Raumprogramm, Grundrissskizzen sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276] - ein Kaufpreisangebot Die konzeptionellen Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing: Die Gemeinde Leiblfing hat nachfolgend aufgeführte Vorstellungen hinsichtlich der Realisierung des Projekts: - Errichtung einer sozialverträglichen Wohnbebauung - Singlewohnungen (ca. 40 m²) und Familienwohnungen (ca. 80 - 120 m²) in einem ausgewogenen Mischverhältnis z.B. 12 WE + 6 Singlewohnungen - nachhaltige Bauweise - ansprechende in die Umgebungsbebauung sich einfügende Gestaltung - auf regionale Wertschöpfung wird Wert gelegt - vorgesehene Belegung ( z.B. Mitarbeiterwohnungen) Der Kaufpreis: Das Ziel der Gemeinde Leiblfing ist im Rahmen der Veräußerung der Grundstücke über den Mindestpreis (750.000,- EUR für Flurnummer 79 und 150.000,- EUR für Flurnummer 78) hinaus einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Genehmigung der Rechtsaufsicht darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Hirtreiter Immobilien GbR
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis