AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Beladung für die Stadt Roth, Lkr. Roth
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Roth, Roth
- Veröffentlicht
- 07.05.2024
- Frist (Submission)
- 12.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144212 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 563.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 , wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-21, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. — Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 , wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-21, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. — Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 gem. DIN 14530-21, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. — Lieferung der Beladung-Atemschutz für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 gem. DIN 14530-21, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000
- Geschätzter Wert
- 130.000 €
Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000
- Geschätzter Wert
- 370.000 €
Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000
- Geschätzter Wert
- 50.000 €
Los 4 — Lieferung der Beladung-Atemschutz für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000
- Geschätzter Wert
- 15.000 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.