AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/143411) · Abgerufen am 17.08.2026 23:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-274978-2025/

Labordienstleistungen für die Untersuchung von Trink-, Badewasser- und Badegewässerproben für das Gesundheitsamt des Landratsamtes Mittelsachsen

Notice-ID: ted-274978-2025 · Procedure-ID: 267b41b1-3aa0-4d29-9551-45dd0345292f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Mittelsachsen
Veröffentlicht
28.04.2025
Frist (Submission)
01.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71900000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Labordienstleistung für Untersuchung von Trink,- Badewasser- und Badegewässerproben -Untersuchung von Trinkwasserproben nach TrinkwV - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch -Untersuchung von Badewasserproben nach DIN 19643 -Untersuchung von Badegewässerproben gemäß der Sächsischen Badegewässer-Verordnung -auszugehen ist von einem maximalen Probenaufkommen von 2300 Proben pro Jahr, insgesamt auf die maximalen 4 Jahren ist von maximal 9200 Proben auszugehen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
96 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).