AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Büroverbrauchsmaterial für den Geschäftsbereich des StMELF
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie f. Ern. Landw. und Forsten, Landshut
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- Frist (Submission)
- 28.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30192000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 747.668 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Dienststellen des Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung besteht aus drei Losen: Los 1: Büroverbrauchsmaterial Los 2: Druckerpatronen Los 3: PC- Zubehör Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt insgesamt vier Jahre (inkl. einer beidseitigen Kündigungsoption nach zwei Jahren Grundvertragslaufzeit). Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Büroverbrauchsmaterial
- Geschätzter Wert
- 253.058 €
Los 2 — Druckerpatronen
- Geschätzter Wert
- 167.093 €
Los 3 — PC- Zubehör
- Geschätzter Wert
- 327.517 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 30.06.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.