AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Servicekontingente für Unterstützungsleistungen zur HISinOne-Einführung - Paket B
Stammdaten
- Auftraggeber
- Humboldt-Universität zu Berlin
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Frist (Submission)
- 06.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Seit Oktober 2023 läuft an der Humboldt-Universität zu Berlin das Projekt zur Einführung des neuen Campus Management Systems HISinOne. Die geplante Projektlaufzeit endet im Dezember 2030. Im Dezember 2024 wurde der Produktbereich HISinOne-APP (Bewerbung und Zulassung) produktiv gesetzt und im April 2025 das erste Bewerbungs- und Zulassungsverfahren auf Basis von HISinOne erfolgreich abgeschlossen. Im Mai 2026 ist die Produktivsetzung des Produktbereichs HISinOne-STU vorgesehen. Weil die HISinOne-Releasewechsel stets während laufender Bewerbungs- und Zulassungsverfahren stattfinden, betreibt die HU das HISinOne-System stets in der (einer) Version, die vor dem aktuellen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren veröffentlich wurde. HISinOne löst als Nachfolgeprodukt die älteren und inzwischen abgekündigten Systeme der GX/QIS- Welt ab. Die Ablösung erfolgt Schritt für Schritt, innerhalb des Einführungsprojektes. Während dieser Zeit wird der Student-Lifecycle für Studierende und Promovierende gemeinsam, zunehmend durch HISinOne und abnehmend durch die Systeme der GX/QIS-Welt abgedeckt. Der parallele, so genannte ‹Mischbetrieb› erfordert regelmäßig Datenmigrationen zwischen den eingesetzten Systemen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 57 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.