AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY4QU/documents) · Abgerufen am 24.08.2026 12:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-275544-2024/

Neubau Kita Bubenheim_Ingenieurleistungen

Notice-ID: ted-275544-2024 · Procedure-ID: dfc53184-9c0e-4c77-8d78-cbe3fbd8fe52

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Koblenz, Koblenz
Veröffentlicht
11.03.2024
Frist (Submission)
28.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
429.191 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsumfang: - Architektenleistungen: Leistungsphasen 5-8 - Tragwerksplanung: Leistungsphasen 1-6 - Technische Gebäudeausrüstung: Leistungsphasen 1-8 - Besondere Leistungen: siehe Ingenieurvertrag — Leistungsumfang: - Architektenleistungen: Leistungsphasen 5-8 - Tragwerksplanung: Leistungsphasen 1-6 - Technische Gebäudeausrüstung: Leistungsphasen 1-8 - Besondere Leistungen: siehe Ingenieurvertrag — Leistungsumfang: - Architektenleistungen: Leistungsphasen 5-8 - Tragwerksplanung: Leistungsphasen 1-6 - Technische Gebäudeausrüstung: Leistungsphasen 1-8 - Besondere Leistungen: siehe Ingenieurvertrag

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).