AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 10:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-275613-2025/

ÖPNV-System zur Umsetzung von EFM2 inkl. ITCS (Kopie)

Notice-ID: ted-275613-2025

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
Veröffentlicht
29.04.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH (BTG) möchte neue Bordrechner mit Ticketingfunktionalität für rund 250 Fahrzeuge sowie ein neues ITCS und ein passendes Vertriebshintergrundsystem mit EFM-Funktionalität beschaffen. Folgende Module sind Auftragsbestandteil: - Tarifdatenverwaltung - Ticketverkauf Papier und elektronisch - Vertriebshintergrundsystem - Betriebsleitsystem ITCS - Fahrer- und Fahrgastkommunikation - Betriebsüberwachung und Störungsbearbeitung - Echtzeitschnittstellen und Anbindung zentrale Datendrehscheibe - 250 Bordrechner für Busse und ca. 10 Bordrechner zum Einsatz in Vorverkaufsstellen Weiterhin wird ein neues Fahrplanungs- und Personaldispositionssystem benötigt, das von der Rurtalbus GmbH eingesetzt wird. Die Leistungen sollen im Wege einer Gesamtvergabe vergeben werden. Die BTG erhält Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Erneuerung ihrer Systeme und Umsetzung von EFM2. Die Vergabe der Leistungen soll im August 2025 abgeschlossen werden. Der Bieter beginnt unmittelbar im Anschluss mit der Leistungserbringung. Das Gesamtprojekt muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums der Zuwendung am 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).